Juleica

<p><strong>Die Juleica: Qualifikation – Anerkennung – Legitimation </strong></p>

<p>Die Jugendleiter*In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.</p>

<p>Inhalte zur Qualifizierung</p>

<ul> <li>Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte:</li> <li>Aufgaben und Funktionen der Jugendleitung und Befähigung zur Leitung von Gruppen</li> <li>Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit</li> <li>psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen</li> <li>Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.</li> </ul>

<p>Darüber hinaus wird empfohlen</p>

<ul> <li>aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation,</li> <li>Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz,</li> <li>Inklusion, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.</li> </ul>

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<p><strong>Juleica-Wege im Sport </strong></p>

<p>Die Inhalte der Juleica sind in drei Qualifizierungsmaßnahmen der Sportjugend NRW implementiert. Bei erfolgreicher Teilnahme folgender Qualifizierungsmaßnahmen sind die Teilnehmer*innen berechtigt eine Juleica zu beantragen:</p>

<ul> <li>Übungsleiter*in-C Breitensport Aufbaumodul Kinder und Jugendliche</li> <li>Sporthelfer*in I und II</li> <li>Vereinsmanager*in-C Profil Jugend</li> <li>Zertifikat Jugenderholung</li> </ul>

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<p><strong>Leistungen der Juleica </strong></p>

<p>Jugendleiter*innen sind durch den Nachweis der Juleica berechtigt Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Das Leistungspaket der Juleica ist regional unterschiedlich. Die Ansprechpartner*innen geben Auskunft über die jeweiligen Vergünstigungen. Beispiele sind:</p>

<ul> <li>Fahrpreisermäßigungen</li> <li>Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe</li> <li>Besuche von Kulturveranstaltungen</li> <li>Besuche von Freizeiteinrichtungen</li> <li>Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen</li> <li>Einzelne Kommunen verknüpfen darüber hinaus die Förderung von Maßnahmen mit dem Nachweis des Einsatzes qualifizierter Mitarbeiter*innen. Die Juleica dient als Nachweis der geforderten Qualifikation.</li> </ul>

Antragsstellung

<p><strong>Voraussetzung und Beantragung </strong></p>

<p>Antragsberechtigt sind Jugendleiter*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Vergabe der Juleica erfolgt über die Stadt- und Kreissportbünde der Sportjugenden.</p>

<p>Informationen zur Juleica und Antrag</p>

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<p>Beantrage in nur vier Schritten deine Juleica!</p>

<p>https://juleica-antrag.de/application?t=T134288</p>

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<p><strong>weitere Infos:</strong></p>

<ul> <li>www.juleica.de</li> <li>www.jugendring-bonn.de </li> </ul>